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Finanzen

Das Geschäft mit der Kundenkarte

Die Kundenkarte hat die frühere Rabattmarke abgelöst. Aber anders als die Rabattmarke hinterlässt sie mehr Spuren, als dem Kunden in der Regel lieb ist

Die Kundenkarte hat die frühere Rabattmarke abgelöst. Aber anders als die Rabattmarke hinterlässt sie mehr Spuren, als dem Kunden in der Regel lieb ist.

 Die Kundenkarte, handlich klein und passend für jede Geldbörse ist immer dabei.

Jeder Einkauf wird mit ihr fein säuberlich gespeichert, denn es geht darum, Punkte etc. zu sammeln, die sich später in barer Münze oder in Sachprämien auszahlen.

Doch welchen Preis zahlt der Kunde dafür?

Genauso wie früher die Rabattmarke hat die Kundenkarte den Zweck, Kunden an die entsprechenden Unternehmen langfristig zu binden.

Entgegen der früheren Rabattmarke ist ein Kunde mit Kundenkarte längst nicht mehr so anonym. Persönliche Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum werden bei der Beantragung angegeben. Manchmal wird auch nach Telefonnummer und eMail-Adresse gefragt.

Bei jedem Einkauf wird festgehalten, wer wann wo für welche Summe eingekauft hat und natürlich wie viel Bonuspunkte der Kunde erhalten hat. Das sind viele nützliche Informationen, mit denen die Unternehmungen gezielt den Konsumenten bewerben können.

Manchem Kunden ist es vielleicht nicht so wichtig, wenn seine Einkaufsgewohnheiten bekannt sind. Dennoch sollte man bedenken, dass die Kundenkarte eine erhebliche Datenspur hinterlässt, die den Verbraucher „gläsern“ macht. Wenn man auch vielleicht damit leben kann, dass Daten beim Kauf von tagtäglichen Gegenständen gespeichert werden……aber wie ist es, wenn regelmäßig größere Mengen Spirituosen, persönliche Artikel aus Drogerie oder Apotheke sowie spezielle Ratgeber-Bücher gekauft werden? Was passiert mit diesen Daten und wer hat alles Einsicht?

Datenschützer mahnen vor dem sorglosen Umgang mit der Kundenkarte. Sie raten, die Datenschutzbestimmungen bei der Beantragung gründlichst zu studieren. Bei Unklarheiten sollte nachgefragt werden und im Zweifelsfall sollte der Einwilligungstext nicht unterschrieben werden. Die Nutzung von Daten des Verbrauchers für Werbezwecke etc. darf nicht Bedingung für die Ausgabe der Kundenkarte sein. Trotzdem….. Name, Anschrift, Geburtsjahr dürfen listenmäßig auch ohne Einwilligung des Kunden verkauft werden……sicherlich ist dieses auch schon eine lohnende Einnahme für das Unternehmen.

Übrigens: Mit der Kundenkarte erzielt man in der Regel einen Rabatt von 1 %. Das ist viel zu wenig !!! Vielleicht wartet bei der kartenfreien Konkurrenz ein sehr viel günstigeres Angebot.